Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde Ausstellung beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie die Angaben zur Religionsgemeinschaft der Ehegatten.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. 

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Im Regelfall stellt das Standesamt die Eheurkunde aus, das das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.

    Ansprechpartner

    Stadt Dessau-Roßlau - Standesamt

    Beschreibung

    Das Standesamt ist eines der wichtigsten behördlichen Häuser überhaupt - es wird der Personenstand beurkundet. So sind unter Beachtung des Datenschutzes Hunderte von sogenannten Personenstandsbüchern aus dem Gebiet der Stadt Dessau-Roßlau vorhanden.

    Diese werden seit 1876 geführt. Zahlreiche Bücher befinden sich im ständigen Zugriff des Standesbeamten und geben bei Bedarf Auskunft über Geburt, Vermählung und Tod aller gebürtigen Dessauerinnen und Dessauer sowie aller gebürtigen Roßlauerinnen und Roßlauer. Nur ganz alte Personenstandsbücher werden nicht mehr durch das Standesamt, sondern durch das Stadtarchiv geführt.

    Das Standesamt finden Sie im Rathausaltbau auf der zweiten Etage.

    Adresse

    Hausanschrift

    Zerbster Straße 4

    06844 Dessau-Roßlau

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bauhaus Museum
      Linie:
      • Straßenbahn: Bauhaus Museum
    • Haltestelle: August-Bebel-Platz
      Linie:
      • Straßenbahn: August-Bebel-Platz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08.00 - 12.00 und 13.30 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 und 13.30 - 16.00 Uhr Für die Abholung von Urkunden für Neugeborene gelten folgende Öffnungszeiten: Montag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr WICHTIG: Auf Grund der epidemischem Lage erfolgt der Zugang zu den Ämtern überwiegend nur nach vorheriger Terminabsprache und Anmeldung beim jeweiligen Bearbeiter!

    Kontakt

    Fax: 0340 204-2692934

    Telefon Festnetz: 0340 204-1034

    Telefon Festnetz: 0340 204-2033

    E-Mail: standesamt@dessau-rosslau.de

    Kontaktperson

    • Frau Malsch

      Telefon Festnetz: 0340 204-1234

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht im gesamten Erdgeschoss

    Stichwörter

    Heirat, Hochzeit

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel

    Formulare

    Formulare:
    Onlineverfahren möglich:
    Schriftform erforderlich:
    Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig:

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen: 

    • Antragsberechtigte sind Sie unter folgenden Bedingungen:
      • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
      • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
      • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
      • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
    • Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, müssen Sie diese vorher in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

    Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

     
    Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Ihre Meldeanschrift
      • Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
      • den Grund der Beantragung
      • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse 
    • Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
    • Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.

    Kosten

    Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 25.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Eheurkunde, Heirat, Partnerschaftsurkunde, Ehe, Hochzeit, Ausstellung einer Eheurkunde, Heiratsurkunde, Trauung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English