Feinstaubplakette beantragen
Wenn Sie in eine Umweltzone fahren möchten, brauchen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette. Hier erhalten Sie Informationen.
Beschreibung
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren.
Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind. Die Einordnung Ihres Fahrzeugs in eine der Schadstoffgruppen richtet sich nach den Emissionsschlüsselnummern. Diese finden Sie in den Fahrzeugpapieren.
Hinweis: Auf die Umweltzonen weist ein eigenes Verkehrsschild hin. Auf dem Zusatzschild sind die Farben der Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der konkreten Umweltzone freie Fahrt haben.
Zuständigkeit
Die Plaketten werden ausgegeben von der Zulassungsstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) sowie von allen Stellen, die zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt sind. Das sind neben den Prüfstellen der Überwachungsorganisationen (z. B. TÜV, Dekra) auch viele Kfz-Werkstätten.
Ansprechpartner
BürgerBüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbn@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5406299
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 1, 8, 9 und 10
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linienbus:
Linie: 52 und 71
Haltestelle: Kastanienstrasse
Linie: 69
Haltestelle: Grünstrasse
BürgerBüro West
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbw@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5404960
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 4 und 5
Haltestelle: Sternbogen/Bürgerbüro
Linie: 72
Haltestelle: Am Stern bzw. Grenzweg
BürgerBüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbm@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 5404359
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie 2,5,9 und 10
Haltestelle Leiterstr.
Linie: 6 und 8
Haltestelle: Verkehrsbetriebe
Der Eingang zum BürgerBüro befindet sich in der Fußgängerzone gegenüber der Jugendherberge.
BürgerBüro Süd
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:      08.00 - 13.00 Uhr  Dienstag:    08.00 - 13. 00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 13.00 Uhr  Jeden   3. Mittwoch im Monat geschlossen Donnerstag:  08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag:       08.00 - 12.00 Uhr Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr, nur im BürgerBüro Mitte, ausschließlich Terminkunden, jeden 1. Samstag im Monat geschlossen Hinweise: montags bis freitags von 8 bis 9 Uhr  kann ohne Termin vorgesprochen werden, bis das Kontingent erschöpft ist. Kfz-Vorgänge nur für Privatpersonen ! Bitte beachten Sie, dass folgende Dienstleistungen samstags leider nicht angeboten werden können: Erstzulassungen von Fahrzeugen in Deutschland mit ausländischen Papieren Wiederzulassungen nach Zwangsstilllegung Kennzeichenmitnahme an ein neues Fahrzeug Zulassung von Oldtimern Terminreservierung unter:   www.magdeburg.de/terminreservierung
Kontakt
E-Mail: bbs@buergerbuero.magdeburg.de
Fax: +49 391 540-3365
Weitere Informationen
Straßenbahn:
Linie: 9
Haltestelle: Bördepark Ost
Linienbus:
Linie: 54
Haltestelle: Bördepark Ost
erforderliche Unterlagen
Fahrzeugschein (bei älteren Kfz) beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I (bei neueren Kfz)
Voraussetzungen
Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen.
Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind
- Benziner ohne geregelten Katalysator und
- ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Tipp: Einige Stadt- und Landkreise stellen Onlinedienste zur Verfügung. Über diese können Sie eine Umweltplakette bestellen. Sie bezahlen per Lastschrift, Überweisung oder Kreditkarte. Die Plakette bekommen Sie mit der Post zugeschickt. Die genauen Regelungen können Sie den Internetangeboten entnehmen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
In den meisten Fällen erhalten Sie die Plakette sofort.
Kosten
Je nach Stadt- beziehungsweise Landkreis, AU-Werkstatt oder Prüforganisation: meist EUR 5,00 - 8,00
Hinweise (Besonderheiten)
Planen Sie in eine Umweltzone zu fahren, bemühen Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig, eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette zu kaufen. Sollte es zu Verzögerungen kommen und Sie haben keine Feinstaubplakette/ Umweltplakette, so dürfen Sie nicht in die Umweltzone fahren.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg am 20.08.2020
Stichwörter
Feinstaubplakette beantragen, Ozon-Plakette, Umweltplakette, Umweltzone