Sonderrufnummern Einrichtung eines bundesweiten Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“

    Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

    Jede 3. Frau in Deutschland ist von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen. Das Hilfetelefon bietet allen betroffenen Frauen vertrauliche Hilfe.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Frau von körperlicher oder psychischer Gewalt betroffen sind, bietet Ihnen das Hilfetelefon eine kostenlose Erstberatung und Informationen zu möglichen Hilfen. Das Hilfetelefon wendet sich insbesondere an:

    • Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
    • Personen aus dem sozialen Umfeld von Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind,
    • Personen, die bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, z.B. Beratung, Unterstützung oder Intervention, mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert sind.

    Das Angebot des Hilfetelefons ist barrierefrei und mehrsprachig. Sie erhalten telefonische Beratung, Information und bei Bedarf Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen vor Ort durch qualifizierte weibliche Fachkräfte. Die Hilfeleistung erfolgt anonym, vertraulich und wird auch per E-Mail und Chat angeboten. Eine Beratung in deutscher Gebärdensprache wird ebenfalls angeboten.

    Bei Bedarf werden Sie an Mitarbeiterinnen vor Ort weitervermittelt.

    Zuständigkeit

    Sie erreichen das Hilfetelefon unter der kostenlosen Rufnummer 08000 116 016  rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen - an 365 Tagen im Jahr.

    Auf der Internetseite  https://www.hilfetelefon.de/das-hilfetelefon/beratung/e-mail-beratung.html können Sie auch eine Beratung per E-Mail, per Chat  oder in Gebärdensprache erhalten.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Gleichstellungsbeauftragte

    Beschreibung

    Im Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2 steht: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." Dabei soll Gender Mainstreaming als gleichstellungspolitische Strategie dienen.

    Folgende  Aufgaben ergeben sich aus diesem Auftrag:

    • Beratung von Frauen und Männern in Fragen der Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit
    • Ansprechpartner bei Gewaltproblemen, sexueller Belästigung oder Konflikten am Arbeitsplatz
    • Klärung von Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Wiedereinstieg
    • Förderung der Berufsorientierung von Mädchen und Jungen
    • Aktive Mitarbeit in Gremien und Netzwerken auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene
    • Kooperation mit Verbänden, Vereinen und Institutionen in frauen- und gleichstellungspolitischer Ebene
    • Unterstützung von frauenrelevanten Initiativen und Projekten

    Die Gleichstellungsbeauftragte hilft Ihnen, wenn Sie:

    • Rat und Unterstützung bei gleichstellungsrelevanten Fragen suchen
    • Benachteiligungen in Ihrer sozialen Situation am Arbeitsplatz oder im öffentlichen Leben erfahren und etwas dagegen tun möchten
    • sexuell belästigt werden oder Gewalt erfahren
    • Kontakte zu Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen suchen
    • Anregungen und Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen und Männern verbessert werden kann
    • Interesse haben, sich für die Belange von Frauen und Männer einzusetzen

    Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Börde

    Die Behindertenbeauftragte ist für alle ratsuchenden Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen ansprechbar. Das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bestimmt, dass auch durch die Beratertätigkeit gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und die Möglichkeit auf eine selbstbestimmte Lebensführung gegeben werden sollen.Bei berechtigten Beschwerden Betroffener ist sie vermittelnd tätig. Sie arbeitet eng mit den Ämtern der Landkreisverwaltung sowie den Vereinen, Verbänden und anderen Institutionen im Landkreises Börde und im Land Sachsen-Anhalt zusammen. Bei den Belangen von Behinderung betroffener Menschen geht es oft um sehr persönliche Fragen. Von daher ist Vertraulichkeit das oberstes Gebot.

    Die Behindertenbeauftragte ist aber nicht nur für persönliche Beratungen zuständig. Sie kümmert sich auch um die Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung bei kommunalen Angelegenheiten. Die Behindertenbeauftragte ist in alle Entscheidungsprozesse des Kreistages Börde und der Gremien einbezogen. Sollte es berechtigte Einwände  zur Gleichstellung geben, dann kann die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte von ihrem gesetzlich verbrieften Rederecht Gebrauch machen.

    Aufgaben der Behindertenbeauftragten:

    • ist Ansprechpartnerin zu den Themen Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, Barrierefreiheit im öffentlichen Lebensraum sowie Hilfen für Menschen mit Behinderung
    • gibt persönliche Beratung und Information für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
    • ist Bindeglied zwischen Menschen mit Behinderungen und Verwaltung und agiert als Mittler zwischen Menschen mit Behinderungen, Selbsthilfeverbänden, Politik und öffentlicher Verwaltung
    • zeigt die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung auf, benennt sie und kümmert sich um Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung

    Gerne können Sie sich mit Ihren Anliegen und Wünschen direkt an die Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragte wenden. Selbstverständlich werden Ihre Anfragen streng vertraulich behandelt.

    Gründung von Arbeitsgemeinschaften

    1. AG ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinden - Treffen: ein Mal pro Quartal
    2. AG Gewaltprävention - Treffen: bedarfsorientiert
      Übersicht zu Hilfen bei Gewalterfahrungen im Landkreis Börde (PDF)

    Zehn Jahre Istanbul Konvention

    Jede dritte Frau in der Europäischen Union ab einem Alter von 15 Jahren war bereits Opfer physischer oder sexueller Gewalt. Jede Zweite hat nach Angaben der Europäischen Kommission bereits sexuelle Belästigung erlebt. Vor 10 Jahren - genauer gesagt am 11. Mai 2011 unterzeichneten 13 Mitgliedsstaaten des Europarates das "Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt", besser bekannt als Istanbul-Konvention, weil die Sitzung in Istanbul stattfand.  Mehr erfahren

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100153

    39331 Haldensleben

    Hausanschrift

    Bornsche Straße 2

    39340 Haldensleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 50  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Landratsamt in Haldensleben
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-1301

    Fax: +49 3904 7240-1270

    E-Mail: gleichstellung@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Formulare

    Übersicht zu Hilfen bei Gewalterfahrungen im Landkreis Börde
    Hilfen bei Gewalterfahrungen - mehrsprachiger Flyer

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Beratung findet in 17 Sprachen statt. Auch ist die Beratung in Gebärdensprache möglich. Selbst wenn kein Guthaben mehr auf Ihrem Handy vorhanden ist, kann die Hotline angerufen werden. Zudem besteht auch die Möglichkeit zu geschützter Email- und Chat-Beratung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Serviceteam BMFSFJ Themengruppe B am 10.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Häusliche Gewalt, physische und sexualisierte Gewalt innerhalb von Beziehungen, Gewalt in der Familie, Gewalt gegen Frauen mit Beeinträchtigung oder Behinderung und Gewalt gegen ältere Frauen, Gewalt, Gewalt in der Ehe, KO-Tropfen, Frauenhandel, Stalking, Vergewaltigung, Sorgentelefon, Genitalverstümmelung, psychische Gewalt, Beziehungestaten, Ehegewalt, Zwangsprostitution, Zwangsverheiratung, Gewalt im Namen der Ehre, Gewalt im Namen der "Ehre", physische und sexualisierte Gewalt außerhalb von Beziehungen, Gewalt im Rahmen von Prostitution, Sexuelle Belästigung im öffentlichen Raum, Ehrenmord, Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, Gewalt in Pflegesituationen, Gewalt gegen Frauen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de