Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Haltung gefährlicher Hunde beantragen

    Beschreibung

    Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
    Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 45

    06785 Oranienbaum-Wörlitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 34904 321080

    Fax: +49 34904 328799

    E-Mail: ordnungsamt@oranienbaum-woerlitz.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Oranienbaum-Wörlitz - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Franzstraße 1

    06785 Oranienbaum-Wörlitz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Sollnitzer Straße
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Busbahnhof Oranienbaum
      Linie:
      • Bus: 331

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag geschlossen Außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034904 403-33

    Telefon Festnetz: 034904 403-77

    Telefon Festnetz: 034904 403-73

    E-Mail: info@oranienbaum-woerlitz.de

    Internet

    Formulare

    Einzugsermächtigung Hundesteuer

    Erteilung einer Einzugsermächtigung

    Der bequeme Zahlungsweg per Bankeinzug wird bereits von vielen Mitbürgerinnen und Mitbürger genutzt. 

    Sie sparen 

    -          das Ausfüllen eines Überweisungsauftrages

    -          den Weg zur Bank, zur Post oder zur Stadtkasse

    -          die Terminüberwachung

    -          die Säumniszuschläge, da die Zahlung im Wege des Lastschrifteinzuges bereits am Fälligkeitstag als entrichtet gilt

    -          gegebenenfalls Buchungsgebühren Ihres kontenführenden Instituts

    Die Beträge werden immer in der richtigen Höhe und zum richtigen Zeitpunkt abgebucht. Fehlbuchung und Fehlüberweisungen sind ausgeschlossen. Erstattungen können ohne Rückfragen auf Ihr Abbuchungskonto erfolgen.

    Sie können diese Erklärung zum Bankeinzug jederzeit widerrufen beziehungsweise den bereits abgebuchten Betrag ohne Zinsverlust durch Widerspruch auf Ihr Konto zurückbuchen lassen.

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 04.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Belegart "O") zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
    • Wesenstest
    • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
    • Kennnummer desTransponders

    Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:

    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
    • durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
    • den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
    • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall: Gebühr ab 50.00 EUR bis 250.00 EUR

    Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 25.00 EUR bis 137.00 EUR

    Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 5.00 EUR bis 30.00 EUR

    Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests: Gebühr ab 10.00 EUR bis 75.00 EUR

    Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 50.00 EUR bis 200.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de