Haltung gefährlicher Hunde beantragen
Beschreibung
Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Annaburg - Ordnung und Gewerbe
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Annaburg, Porzellan
Bus: 383
Prettin, Lindenstraße
Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15
06923 Annaburg
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
Anzahl: 7
Gebühren: nein
Annaburg, Porzellan
Bus: 383
Prettin, Lindenstraße
Bus: 383
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 035386 702-35(Außenstelle Prettin)
Telefon Festnetz: 035385 702-34(Annaburg)
Fax: 035385 702-21(Annaburg)
Fax: 035386 702-21(Außenstelle Prettin)
E-Mail: Stadt@Annaburg.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
- Wesenstest
- Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
- Kennnummer desTransponders
Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
- durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
- den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
- den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall: Gebühr ab 50.0 EUR bis 250.0 EUR
Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 25.0 EUR bis 137.0 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 5.0 EUR bis 30.0 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests: Gebühr ab 10.0 EUR bis 75.0 EUR
Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 50.0 EUR bis 200.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt