Haltung gefährlicher Hunde beantragen
Beschreibung
Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Ernst-Thälmann-Straße 10
39606 Osterburg (Altmark)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03937 492-6
E-Mail: ordnungsamt@osterburg.de
Kontaktperson
Herr Mielau (Amtsleiter)
Telefon Festnetz: 03937 492-781
E-Mail: andre.mielau@osterburg.de
Frau Ohnesorge (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 03937 492-780
E-Mail: yvonne.ohnesorge@osterburg.de
Bankverbindung
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE63 1203 0000 0000 7650 08
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: DKB - Deutsche Kreditbank Berlin
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE83 8105 0555 3030 0020 38
BIC: NOLADE21SDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Stendal
Hansestadt Osterburg (Altmark)
Empfänger: Hansestadt Osterburg (Altmark)
IBAN: DE94 2586 3489 4520 2672 00
BIC: GENODEF1WOT
Bankinstitut: VR PLUS Altmark-Wendland eG
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis (Belegart "O") zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
- Wesenstest
- Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
- Kennnummer desTransponders
Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
- durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
- den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
- den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
Fristen
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall: Gebühr ab 50.00 EUR bis 250.00 EUR
Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 25.00 EUR bis 137.00 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 5.00 EUR bis 30.00 EUR
Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests: Gebühr ab 10.00 EUR bis 75.00 EUR
Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 50.00 EUR bis 200.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt