Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Haltung gefährlicher Hunde beantragen

    Beschreibung

    Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
    Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 43

    06268 Nemsdorf-Göhrendorf

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr
    Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
    Freitag: 9.00-12.00 Uhr

    Weitere Informationen

    Geh beeinträchtigte Personen und Eltern mit Kinderwagen melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch erstellt am 19.12.2006 (von: Anke-Regina Fröb)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Weida-Land)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
    • Wesenstest
    • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
    • Kennnummer desTransponders

    Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:

    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
    • durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
    • den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
    • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall: Gebühr ab 50.0 EUR bis 250.0 EUR

    Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 25.0 EUR bis 137.0 EUR

    Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 5.0 EUR bis 30.0 EUR

    Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests: Gebühr ab 10.0 EUR bis 75.0 EUR

    Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 50.0 EUR bis 200.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2009 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)