Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Haltung gefährlicher Hunde beantragen

    Beschreibung

    Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
    Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06242 Braunsbedra

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Fax: 034633 40-100

    Telefon Festnetz: 034633 40-115

    E-Mail: ordnungsamt@braunsbedra.de

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06242 Braunsbedra

    Haltestellen

    • Haltestelle: Braunsbedra, Parksiedlung
      Linie:
      • Bus: Braunsbedra, Parksiedlung
    • Haltestelle: Braunsbedra, Zentrum
      Linie:
      • Bus: Braunsbedra, Zentrum

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr Donnerstag: 9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr Freitag: 9.00 -12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034633 40-115

    Fax: 034633 40-100

    E-Mail: ordnungsamt@braunsbedra.de

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Belegart "O") zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
    • Wesenstest
    • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
    • Kennnummer desTransponders

    Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:

    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
    • durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
    • den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
    • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall: Gebühr ab 50.00 EUR bis 250.00 EUR

    Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 25.00 EUR bis 137.00 EUR

    Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 5.00 EUR bis 30.00 EUR

    Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests: Gebühr ab 10.00 EUR bis 75.00 EUR

    Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 50.00 EUR bis 200.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de