Hundehaltung Anmeldung Kampfhund

    Haltung gefährlicher Hunde beantragen

    Beschreibung

    Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
    Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land - Brandschutz / Ordnung / Sicherheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfarrstraße 8

    06317 Röblingen am See

    Behindertenparkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Röblingen am See, Bahnhof

    Bus: 1

    Regionalbahn: Halle - Nordhausen


    Röblingen am See, Pfarrstr.

    Bus: 1

    Öffnungszeiten

    Montag:       09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch:    geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag:        09:00 - 12:00 Uhr

    Formulare

    Aufnahme der Hundehaltung für nach dem 01.03.2009 geborene Hunde (PDF, 639 KB)

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2010 (von: Heike Fischer)

    Technisch geändert am 22.01.2024 (von: Dockhorn, Heike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land - Hundewesen / KSA / Verwarngelder

    Adresse

    Hausanschrift

    Pfarrstraße 8

    06317 Röblingen am See

    Behindertenparkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Gemeindegebäude (Parkscheibe)
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein

    Röblingen am See, Bahnhof

    Bus: 1

    Regionalbahn: Halle - Nordhausen


    Röblingen am See, Pfarrstr.

    Bus: 1

    Öffnungszeiten

    Montag:       09:00 - 12:00 Uhr Dienstag:     09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch:    geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag:        09:00 - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2024 (von: Dockhorn, Heike)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Dockhorn, Heike)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
    • Wesenstest
    • Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
    • Kennnummer desTransponders

    Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:

    • das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    • Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
    • durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
    • den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
    • den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall: Gebühr ab 50.0 EUR bis 250.0 EUR

    Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 25.0 EUR bis 137.0 EUR

    Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 5.0 EUR bis 30.0 EUR

    Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests: Gebühr ab 10.0 EUR bis 75.0 EUR

    Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes: Gebühr ab 50.0 EUR bis 200.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 18.03.2009 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)