Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
Ansprechpartner
Stadt Gräfenhainichen - SB Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gräfenhainichen, Markt (Anrufbus)
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00-11:30 Uhr Dienstag: 9:00-11:30 und 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: 9:00-11:30 Uhr Donnerstag: 9:00-11:30 und 13:00-18:00 Uhr Freitag: 9:00-11:30 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte vereinbaren.
Kontakt
Fax: 034953 357-46
Telefon Festnetz: 034953 357-23
Telefon Festnetz: 034953 357-14
E-Mail: soziales@graefenhainichen.de
E-Mail: kita@graefenhainichen.de
Internet
Weitere Informationen
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten