Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung

    Ansprechpartner

    Stadt Gräfenhainichen - SB Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06773 Gräfenhainichen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gräfenhainichen, Markt (Anrufbus)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00-11:30 Uhr Dienstag: 9:00-11:30 und 13:00-16:00 Uhr Mittwoch: 9:00-11:30 Uhr Donnerstag: 9:00-11:30 und 13:00-18:00 Uhr Freitag: 9:00-11:30 Uhr Termine außerhalb der Sprechzeiten bitte vereinbaren.

    Kontakt

    Fax: 034953 357-46

    Telefon Festnetz: 034953 357-23

    Telefon Festnetz: 034953 357-14

    E-Mail: soziales@graefenhainichen.de

    E-Mail: kita@graefenhainichen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Bürger mit Kinderwagen bitte vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English