Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
Ansprechpartner
SG Leistungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Kontakt
Formulare
Antrag Übernahme Elternbeitrag
Hinweisblatt Antrag Elternbeiträge
Stichwörter
Unterhaltsvorschuss, Unterhalt, Beistandschaften, Beurkundung, Vaterschaftsanerkennung
Landkreis Saalekreis - Team Elternbeiträge
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Merseburg, Kloster
Linie:- Bus: Merseburg, Kloster
- Haltestelle: Merseburg, Klinikum
Linie:- Straßenbahn: Merseburg, Klinikum
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 18:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 / 13:30 - 15:30 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages
Datenschutzmerkblatt - Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages
Hinweisblatt zur Antragstellung auf Übernahme des Elternbeitrages in Kindertageseinrichtungen
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten