Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
Ansprechpartner
Stadt Genthin - Kindertagesstätten
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathaus-Hof (ü. Lindenstraße erreichbar)
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Genthin, Markt
Linie:- Bus: 750
- Haltestelle: Genthin, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Berlin - Magdeburg
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten der Verwaltung: Montag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Mittwoch: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03933 876-212
Telefon Festnetz: 03933 876-213
Fax: 03933 876-140
E-Mail: stadtverwaltung@stadt-genthin.de
Internet
Weitere Informationen
RollstuhlfahrerInnen und gehbehinderte BürgerInnen und Personen mit Kinderwagen melden sich bitte vorher telefonisch an.
Landkreis Jerichower Land - Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 9
39288 Burg
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Krankenhaus
Linie:- Bus: Krankenhaus
- Haltestelle: Verwaltungszentrum
Linie:- Bus: Verwaltungszentrum
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 11 31
39288 Burg
Öffnungszeiten
Di: 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 16:00 Uhr Do: 09:00 - 12:00 Uhr | 13:00 - 17:00 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
Antrag auf Übernahme Kostenbeitrag
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten