Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Hinweise für Harz: Gebührenbefreiung für Benutzung von Kindertageseinrichtungen
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Einen Antrag auf Befreiung von den Kitakostenbeiträgen stellen Sie beim Sachgebiet Elterngeld/ Kitakostenbefreiung des Landkreises Harz.
Zur Beantragung einer Ermäßigung des Kitakostenbeitrages (z. B. bei Geschwistern) wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
Hinweise für Harz: Gebührenbefreiung für Benutzung von Kindertageseinrichtungen
Zur Beantragung einer Ermäßigung des Kitakostenbeitrages wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung.
Ansprechpartner
Landkreis Harz - Sachgebiet Kita
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 03941 5970-2144
Fax: 03941 5970-2102
Formulare
Hinweise für Harz: Gebührenbefreiung für Benutzung von Kindertageseinrichtungen
zum Download am Seitenende
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Reduzierung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten, Senkung KiTa-Kosten