Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung

    Ansprechpartner

    Altmarkkreis Salzwedel - Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03901 840-5601

    Fax: 03901 840-7799

    E-Mail: Daniela.Wittig@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Übernahme des Kostenbeitrages in einer Kindertageseinrichtung (M-Z)
    Antrag gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Übernahme des Kostenbeitrages in einer Kindertageseinrichtung (A-L)

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hansestadt Gardelegen - Kitas

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1141

    39631 Gardelegen

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Str. 3

    39638 Gardelegen

    Parkplätze

    • Parkplatz: auf dem Holzmarkt
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Eingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gardelegen, Sandstraße
      Linie:
      • Bus: 100, Ruf 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 03907 716-111

    Telefon Festnetz: 03907 716-131

    E-Mail: schul-kultur@gardelegen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Zur Benutzung des Treppenlifts befindet sich am Rathaus (Rathausplatz 1) eine Klingel, die zu betätigen ist. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin werden dann die entsprechende Hilfestellung und Bedienung des Treppenlifts vornehmen.

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English