Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
Ansprechpartner
Altmarkkreis Salzwedel - Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Daniela Wittig (Sachgebietsleiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 03901 840-5601
Formulare
Antrag gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Übernahme des Kostenbeitrages in einer Kindertageseinrichtung (M-Z)
Antrag gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII auf Übernahme des Kostenbeitrages in einer Kindertageseinrichtung (A-L)
Hansestadt Gardelegen - Kitas
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1141
39631 Gardelegen
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: auf dem Holzmarkt
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Eingang
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Gardelegen, Sandstraße
Linie:- Bus: 100, Ruf 2
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 Uhr Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten