Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung
Ansprechpartner
Team Wirtschaftliche Erziehungshilfe - WEH
Beschreibung
Gehört zu: Abteilung Kindertageseinrichtungen > Fachbereich Bildung > Geschäftsbereich Bildung und Soziales
Leitung: Dietmar Einecke
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Kontaktperson
Fr. Emily Schmidt (Sachbearbeiterin Übernahme Kostenbeiträge WEH)
Hausanschrift
Fax: +49 345 2215766
Telefon Festnetz: +49 345 2215875
E-Mail: kita-kostenuebernahme@halle.de
Fr. Daniela Schmidt (Sachbearbeiterin Übernahme Kostenbeiträge WEH)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 345 2215877
Fax: +49 345 2215766
E-Mail: kita-kostenuebernahme@halle.de
Fr. Liane Karoske (Sachbearbeiterin Übernahme Kostenbeiträge WEH)
Hausanschrift
Fax: +49 345 2215766
Telefon Festnetz: +49 345 2215837
E-Mail: kita-kostenuebernahme@halle.de
Fr. Simone Nötzel (Sachbearbeiterin Übernahme Kostenbeiträge WEH)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 345 2215839
Fax: +49 345 2215766
E-Mail: kita-kostenuebernahme@halle.de
Fr. Katrin Gotter (Sachbearbeiterin Übernahme Kostenbeiträge WEH)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 345 2215872
Fax: +49 345 2215766
E-Mail: kita-kostenuebernahme@halle.de
Frau Sarah-Marie Hanack (Sachbearbeiterin WEH)
Formulare
Folgeantrag / Änderungsmitteilung zur Übernahme des Kostenbeitrages für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) sowie auswärtigen Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Hall
Erstantrag auf Übernahme des Kostenbeitrages für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) sowie auswärtigen Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Halle (Saale) gemäß § 90 So
Anlage 1 (Hinweise zum Antrag)
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Senkung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten