Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der KiTa-Gebühr beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an den Träger der Kindertageseinrichtung

    Ansprechpartner

    Team Wirtschaftliche Erziehungshilfe - WEH

    Beschreibung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. nur nach Terminvereinbarung

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2215856

    Fax: +49 345 2215766

    E-Mail: kita-kostenuebernahme@halle.de

    Formulare

    Folgeantrag / Änderungsmitteilung zur Übernahme des Kostenbeitrages für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) sowie auswärtigen Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Halle (Saale) gemäß § 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) – Stand Juli 2019
    Erstantrag auf Übernahme des Kostenbeitrages für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Halle (Saale) sowie auswärtigen Kindertageseinrichtungen für Kinder mit Wohnsitz in der Stadt Halle (Saale) gemäß § 90 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - (SGB VIII) - Stand Juli 2019

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2022 (von: Schwarz, Oliver)

    Technisch geändert am 24.06.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 12.03.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verringerung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten, Senkung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)