Bescheinigung über Eheschließung beantragen
Beschreibung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Sperlingsberg
Bus: Sperlingsberg
Stadtmitte
Bus: Stadtmitte
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Markt 14/15
39576 Stendal
Postanschrift
39576 Stendal
Postanschrift
Postfach 10 11 45
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Kontakt
E-Mail: standesamt@stendal.de
Telefon Festnetz: 03931 651211
Telefon Festnetz: 03931 651212
Telefon Festnetz: 03931 651213
Weitere Informationen
Fahrstuhl kann nur in Begleitung einer Mitarbeiter*in der Verwaltung genutzt werden. Hierzu ist eine Anmeldung in der Touristinformation erforderlich. (direkt links im Rathauseingang)
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt