Bescheinigung über Eheschließung beantragen
Beschreibung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Standesamt
Beschreibung
Wir bieten in der Stadt Güsten, Stadt Alsleben (Saale), Gemeinde Plötzkau und Gemeinde Ilberstedt 6 mögliche Räumlichkeiten zur Durchführung von Eheschließungen an.
Eheschließungen finden an allen Orten wochentags während der Öffnungszeiten und samstags bis 14:00 Uhr statt.
Lassen Sie sich im Standesamt beraten, welches Trauzimmer zu welcher Zeit zur Verfügung steht.
In Alsleben (Saale) wird auch das Stadtgemeinschaftshaus angeboten für bis zu 80 Gäste (Bild folgt)
Die anderen Räumlichkeiten, die angeboten werden, finden Sie weiter unten auf der Seite.
Adresse
Postanschrift
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Im Rathaus Alsleben (Saale) ist kein Aufzug vorhanden.
Kontakt
E-Mail: standesamt@saale-wipper.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt