Bescheinigung über Eheschließung beantragen
Beschreibung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Egelner Mulde - Bürgerservice
Adresse
Postfachadresse
Postfach 20
39435 Egeln
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Barfüßerstraße
Anzahl: 40 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Schloßstraße (Parkscheibe)
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Egeln, Busbahnhof (ZOB)
Linie:- Bus: 171, 172, 173, 179, 408
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 09.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 09.00 Uhr - 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beyer (Leiterin Bürgerservice)
Telefon Festnetz: 039268 944-190
Fax: 039268 944-444
Frau Schmidt (Sachbearbeiterin / Standesbeamte)
Telefon Festnetz: 039268 944-192
Fax: 039268 944-444
Herr Lachmuth (Sachbearbeiter / Standesbeamter)
Fax: 039268 944-444
Telefon Festnetz: 039268 944-192
Frau Feld (Sachbearbeiterin / Standesbeamte)
Fax: 039268 944-444
Telefon Festnetz: 039268 944-194
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt