Eheschließung Vollzug

    Bescheinigung über Eheschließung beantragen

    Beschreibung

    Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.

    Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt der Eheschließung

    Ansprechpartner

    Stadt Hecklingen - SB Standesamt/Baumkataster

    Adresse

    Hausanschrift

    Hermann-Danz-Straße 46

    39444 Hecklingen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hecklingen, Gierslebener Straße
      Anzahl: 12  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor der Rathauspassage, Hermann-Danz-Str.
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hecklingen, Hamburger Str.
      Linie:
      • Bus: A
    • Haltestelle: Hecklingen, Staßfurter Str.
      Linie:
      • Bus: 172

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03925 9270-42

    Telefon Festnetz: 03925 9270-36

    E-Mail: info@stadt-hecklingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Hecklingen

    Empfänger: Stadt Hecklingen

    IBAN: DE29 8005 5500 3011 0011 61

    BIC: NOLADE21SES

    Bankinstitut: Salzlandsparkasse

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch an.

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English