Eheschließung Vollzug

    Bescheinigung über Eheschließung beantragen

    Beschreibung

    Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.

    Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt der Eheschließung

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Beschreibung

    Rathaus II / Erdgeschoss links

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 65

    06392 Bernburg (Saale)

    Rathaus I

    Postanschrift

    Schlossgartenstraße 16

    06406 Bernburg

    Rathaus I

    Hausanschrift

    Schlossstraße 11

    06406 Bernburg (Saale)

    Rathaus II

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:geschlossenDienstag:09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 UhrMittwoch:09:00 - 12:00 UhrDonnerstag:09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 UhrFreitag:09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03471 659-309

    Telefon Festnetz: 03471 659-0

    Kontaktperson

    • Frau Jeannine Hahn-Uhl

      Telefon Festnetz: 03471 659-318

    • Frau Jana Bonk

      Telefon Festnetz: 03471 659-316

    • Frau Martina Storch

      Telefon Festnetz: 03471 659-692

    • Frau Caroline Dölle

      Telefon Festnetz: 03471 659-317

    Weitere Informationen

    Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English