Bescheinigung über Eheschließung beantragen
Beschreibung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Standesamt
Beschreibung
Rathaus II / Erdgeschoss links
Adresse
Postfachadresse
Postfach 12 65
06392 Bernburg (Saale)
Rathaus I
Postanschrift
Schlossgartenstraße 16
06406 Bernburg
Rathaus I
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:geschlossenDienstag:09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 UhrMittwoch:09:00 - 12:00 UhrDonnerstag:09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 UhrFreitag:09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 03471 659-309
Telefon Festnetz: 03471 659-0
Kontaktperson
Frau Jeannine Hahn-Uhl
Telefon Festnetz: 03471 659-318
Frau Jana Bonk
Telefon Festnetz: 03471 659-316
Frau Martina Storch
Telefon Festnetz: 03471 659-692
Frau Caroline Dölle
Telefon Festnetz: 03471 659-317
Weitere Informationen
Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt