Eheschließung Vollzug

    Bescheinigung über Eheschließung beantragen

    Beschreibung

    Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.

    Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt der Eheschließung

    Ansprechpartner

    Stadt Landsberg - Fachbereich - Bürgerservice

    Beschreibung

    Die Rollstuhlrampe ist über den Hof zu erreichen. Der Bürgerservice ist ebenerdig.

    Adresse

    Hausanschrift

    Köthener Str. 28

    06188 Landsberg

    Behindertenparkplatz: An der Eiche
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Schneiderplatz
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein

    Landsberg (b. Halle/Saale) DB

    Regionalbahn: Landsberg (b. Halle/Saale) DB


    Landsberg (Saalekreis), Am Markt

    Bus: Landsberg (Saalekreis), Am Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die genauen Öffnungszeiten sowie eventuell geltende Einschränkungen entnehmen Sie bitte dem Kontakt zur Verwaltung .

    Kontakt

    E-Mail: buergerservice@stadt-landsberg.de

    Telefon Festnetz: 034602 249-0

    Fax: 034602 249-88

    Weitere Informationen

    Die Rollstuhlrampe ist über den Hof zu erreichen. Der Bürgerservice ist ebenerdig.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Webservice, Stadt Landsberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)