Bescheinigung über Eheschließung beantragen
Beschreibung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Goldene Aue - SG Standesamt/ Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: hinter dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Parkplatz: Storkeyplatz (Penny-Markt)
Anzahl: 15 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Kelbra, Wendeschleife Gymnasium
Linie:- Bus: 495, 514
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr - 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 9:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034651 383-520(Standesamt)
Fax: 034651 383-22
Telefon Festnetz: 034651 383-530(Friedhofswesen)
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorher telefonisch an.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt