Bescheinigung über Eheschließung beantragen
Beschreibung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Standesamt/Friedhof
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Roßla, Bahnhof
Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Roßla, Hallesche Str.
Bus: 450, 451
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8
Gebühren: nein
Roßla, Bahnhof
Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Roßla, Hallesche Str.
Bus: 450, 451
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034651 389-327(Standesamt)
Telefon Festnetz: 034651 389-328(Friedhof)
Fax: 034651 389-312
E-Mail: info@rossla.de
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt