Bescheinigung über Eheschließung beantragen
Beschreibung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Stadt Ballenstedt - Standesamt
Beschreibung
Aufgaben des Standesamtes sind u.a.:
- Die Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen
- Die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden
- Die Beurkundung von Sterbefällen
Aufgaben des Standesamtes sind u.a.:
- Die Vorbereitung und Durchführung von Eheschließungen
- Die Ausstellung von standesamtlichen Urkunden
- Die Beurkundung von Sterbefällen
Eheschließungen finden auch außerhalb der Öffnungszeiten und an Samstagen statt.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten können telefonisch vereinbart werden.
Adresse
Postanschrift
Postfach 1164
06493 Ballenstedt
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: am Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkflächen neben dem Rathaus
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Ballenstedt, Breitscheidplatz
Bus: 6
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt