Eheschließung Vollzug

    Bescheinigung über Eheschließung beantragen

    Beschreibung

    Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.

    Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt der Eheschließung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeitzer Straße 15

    06722 Droyßig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Droyßig, Markt
      Linie:
      • Bus: Droyßig, Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Auf Anmeldung im Rahmen der allgemeinen Dienststunden 034425 414 - 27

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034425 414-27

    Fax: 034425 271-87

    E-Mail: standesamt@vgem-dzf.de

    Internet

    Weitere Informationen

    nur das Erdgeschoss ist ebenerdig und behindertengerecht erreichbar

    Stichwörter

    Standesamt, heiraten, Bescheinigung, Hochzeit, Eheschließung, Geburt

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English