Eheschließung Vollzug

    Bescheinigung über Eheschließung beantragen

    Beschreibung

    Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.

    Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Standesamt der Eheschließung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Westliche Börde Einwohnermeldeamt Gröningen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 7

    39397 Gröningen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39403 1580

    Fax: +49 39403 158299

    E-Mail: post@westlicheboerde.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 23.08.2018 (von: Webservice, VGem Westliche Börde)

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: Webservice, VGem Westliche Börde)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Westliche Börde Einwohnermeldeamt Hamersleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Columbusstraße 26

    39393 Am Großen Bruch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 39403 158850

    Fax: +49 39403 158299

    E-Mail: post@westlicheboerde.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.08.2018 (von: Webservice, VGem Westliche Börde)

    Technisch geändert am 11.12.2024 (von: Webservice, VGem Westliche Börde)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)