Eheschließung Vollzug

    Bescheinigung über Eheschließung beantragen

    Beschreibung

    Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.

    Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt der Eheschließung

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 40

    39326 Rogätz

    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Angern-Rogätz, DB

    Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg


    Rogätz, MTS

    Bus: 607, 611

    Hausanschrift

    Magdeburger Straße 40

    39326 Rogätz

    Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude
    Anzahl: 6
    Gebühren: nein

    Angern-Rogätz, DB

    Regionalbahn: Magdeburg - Stendal - Magdeburg


    Rogätz, MTS

    Bus: 607, 611

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@elbe-heide.de

    Fax: 039208 274-32

    Telefon Festnetz: 039208 274-38

    Weitere Informationen

    Nur das Erdgeschoss ist über die Rollstuhlrampe erreichbar.

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2010 (von: Marlen Brandstäter)

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Urban, Andreas)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 22.12.2023 (von: Boese, Kathrin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)