Bescheinigung über Eheschließung beantragen
Beschreibung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Gemeinde Niedere Börde - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Hof des Verwaltungsgeländes
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Groß Ammensleben - Bahnhof
Regionalbahn: Elbe-Saale-Bahn KBS 308
Groß Ammensleben - Bahnhofstaße
Bus: Linie 610
Groß Ammensleben - Gaststätte "Zur Post"
Bus: Linie 617
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9.00-12.00 Uhr und 13.30-17.45 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 Uhr Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039202 88-404
Fax: 039202 88-413
Telefon Festnetz: 039202 88-403
E-Mail: standesamt@niedere-boerde.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt