Bescheinigung über Eheschließung beantragen
Beschreibung
Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.
Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt der Eheschließung
Ansprechpartner
Stadt Zörbig - Personenstandswesen / Friedhofswesen
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Zörbig, Markt
Bus: Zörbig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
06781 Zörbig
Zörbig, Markt
Bus: Zörbig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Seit dem 13.03.2020 (Corona) arbeitet die Stadt Zörbig nur nach Terminvergabe. Bitte wenden Sie sich daher telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen MitarbeiterInnen. Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr (+ Pass- und Meldewesen noch 13.00 - 17.00 Uhr) Freitag: geschlossen und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 034956 60-132
Fax: 034956 60-111
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt