Eheschließung Vollzug

    Bescheinigung über Eheschließung beantragen

    Beschreibung

    Über Ihre Eheschließung erhalten Sie vom Standesbeamten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung eine Bescheinigung. Sie benötigen diese beispielsweise für den Pfarrer, der die kirchliche Trauung vornimmt. Die Bescheinigung wird nur im Zusammenhang mit der Eheschließung erteilt. Sie muss nicht gesondert beantragt werden.

    Einen Nachweis über die Eheschließung geben auch die Eheurkunden. Diese werden zum Beispiel zur Änderung von Ausweispapieren oder in Rentenangelegenheiten gebraucht. Die Eheurkunden können auch später noch von den Ehegatten, ihren Vorfahren und Abkömmlingen sowie sonstigen Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, bestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Standesamt der Eheschließung

    Ansprechpartner

    Stadt Zörbig - Personenstandswesen / Friedhofswesen

    Beschreibung

    EG - für Rollstuhlfahrer erfolgt Eingang über Hof auf der Rückseite des Gebäudes

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 12

    06780 Zörbig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Zörbig, Markt
      Linie:
      • Bus: Zörbig, Markt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Seit dem 13.03.2020 (Corona) arbeitet die Stadt Zörbig nur nach Terminvergabe. Bitte wenden Sie sich daher telefonisch oder per E-Mail an die zuständigen MitarbeiterInnen. Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr (+ Pass- und Meldewesen noch 13.00 - 17.00 Uhr) Freitag: geschlossen und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 034956 60-111

    Telefon Festnetz: 034956 60-132

    Weitere Informationen

    EG - für Rollstuhlfahrer erfolgt Eingang über Hof auf der Rückseite des Gebäudes

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Bescheinigung der Eheschließung ist gebührenfrei, wenn sie zum Nachweis der Namensführung in der Ehe zusammen mit der Eheurkunde erteilt wird. Für die Ausstellung von Eheurkunden werden Gebühren erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English