Bescheinigung über die Geburtszeit beantragen
Wenn Sie einen Nachweis über Ihre Geburtszeit benötigen, können Sie eine entsprechende Bescheinigung beantragen. Diese erhalten Sie bei dem Standesamt, welches die Geburt beurkundet hat oder bei jedem an das jeweils landesweite Zentralregister angeschlossene Standesamt.
Beschreibung
Die Bescheinigung über die Geburtszeit ist der Nachweis für die genaue Geburtszeit eines Menschen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Bescheinigung über die Geburtszeit ausstellen lassen.
Die Bescheinigung wird von dem Standesamt ausgestellt, das die Geburt beurkundet hat. In Bundesländern, in denen ein zentraler Registerverbund besteht, ist es auch möglich, die Geburtszeitbescheinigung bei jedem anderen Standesamt zu erhalten.
Eine weitere Beglaubigung (Legalisation/Apostille) ist für die Bescheinigung nicht vorgesehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde oder Ihrer Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Raguhn-Jeßnitz - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle: Schloßstraße
Linie:- Bus: 436, 437
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 9:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Raguhn-Jeßnitz
Empfänger: Stadt Raguhn-Jeßnitz
IBAN: DE85 1203 0000 1005 4124 30
BIC: BYLADEM1001
Weitere Informationen
Den behindertengerechten Zugang zum Rathaus Raguhn erreichen Sie über den Rathaushof.
erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung einer Bescheinigung über die Geburtszeit benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass der vertretenden Person.
Formulare
- Online-Dienst: je nach Angebot des Amtes
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Online-Beantragung:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
0 bis 5 Tage (Unterschiedlich, abhängig vom jeweiligen Standesamt, aber meist innerhalb weniger Tage.)
Kosten
Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Geburtszeit fallen Gebühren nach Landesrecht an. Auskunft über deren Höhe erteilt Ihnen das zuständige Standesamt.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Weitere Informationen
keine
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, Abteilung I - Staats- und Verwaltungsrecht, Referat I C am 11.12.2020
Stichwörter
Geburtszeit, Auskunft, Erteilung, Geburt