Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Unterschriften

    Beschreibung

    Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
      der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
    • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

    Zuständigkeit

    Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Gräfenhainichen - SB Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    06773 Gräfenhainichen

    Behindertenparkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Friedrich-Ebert-Str. (hinter dem Rathaus), mit Parkscheibe
    Anzahl: 8
    Gebühren: nein

    Gräfenhainichen, Markt (Anrufbus)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Bürgerservice Montag: 09:00 Uhr-13:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr-16:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr-12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr-12:00 Uhr Sprechzeiten Fachämter Montag 09:00 Uhr-11:30 Uhr Dienstag 09:00 Uhr-11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr-11:30 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr-11:30 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr-11:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034953 357-42

    Telefon Festnetz: 034953 357-40

    Fax: 034953 357-59

    E-Mail: buergerservice@graefenhainichen.de

    E-Mail: fundbuero@graefenhainichen.de

    E-Mail: buergeramt@graefenhainichen.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer, Gehbehinderte und Bürger mit Kinderwagen bitte vorab telefonisch anmelden.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Scheuschner, Clarissa)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)