Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Unterschriften

    Beschreibung

    Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
      der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
    • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

    Zuständigkeit

    Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Annaburg - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Torgauer Straße 52

    06925 Annaburg

    Parkplatz: vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Annaburg, DB (Bahnhof)

    Regionalbahn: Horka-Roßlau

    Regionalbahn: Halle-Annaburg-Falkenberg

    Regionalbahn: Leipzig-Annaburg


    Annaburg, Porzellan

    Bus: 383

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 15

    06923 Annaburg

    Öffnungszeiten

    Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Stadt@Annaburg.de

    Telefon Festnetz: 035385 702-38

    Fax: 035385 702-21

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer melden sich bitte vorab telefonisch oder per E-Mail an.

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Ines Fülla)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Stadt Annaburg - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 15

    06923 Annaburg

    Hausanschrift

    Hohe Straße 18

    06925 Prettin

    Außenstelle

    Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Annaburg, Porzellan

    Bus: 383


    Prettin, Lindenstraße

    Bus: 383

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Torgauer Straße 52

    06925 Annaburg

    Sitz der Stadtverwaltung

    Behindertenparkplatz: Prettin: vor der Haupteingangstür Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Annaburg: vor dem Rathaus (Parkscheibe)
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Prettin: vor dem Rathaus, entlang dem Fahrbahnrand
    Anzahl: 7
    Gebühren: nein

    Annaburg, Porzellan

    Bus: 383


    Prettin, Lindenstraße

    Bus: 383

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: nach Vereinbarung Dienstag: 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Stadt@Annaburg.de

    Fax: 035386 702-21(Außenstelle Prettin)

    Telefon Festnetz: 035386 702-35(Außenstelle Prettin)

    Fax: 035385 702-21(Annaburg)

    Telefon Festnetz: 035385 702-37(Annaburg)

    Weitere Informationen

    Außenstelle Prettin ist rollstuhlgerecht ausgestattet (Erdgeschoss)

    Version

    Technisch erstellt am 17.08.2011 (von: Dagmar Hopp)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)