Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Unterschriften

    Beschreibung

    Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
      der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
    • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

    Zuständigkeit

    Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Bismark (Altmark) - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Besucheranschrift

    1. OG im Vorderhaus - Breite Str. 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Breite Straße 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    EG Neubau - Breite Str. 11

    39629 Bismark (Altmark)

    Haltestellen

    • Haltestelle: Karl-Marx-Straße, Bismark
      Linie:
      • Bus: Karl-Marx-Straße, Bismark

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 039089 2137

    Telefon Festnetz: 039089 976-46

    E-Mail: ema@stadt-bismark.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der behindertengerechte Zugang ist auf der Hofseite vorhanden (Zugang gegenüber der Firma BICOBA, Karl-Marx-Str. 4).

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English