Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
Stadt Staßfurt - BürgerService - Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Hohenerxlebener Straße
Linie:- Bus: Hohenerxlebener Straße
- Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Bahnhof/Busbahnhof
- Haltestelle: Bernburger Straße
Linie:- Bus: Bernburger Straße
- Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
Linie:- Bus: Bahnhof/Busbahnhof
- Haltestelle: Schulstraße
Linie:- Bus: Schulstraße
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr (nur Stadtinformation und Einwohner- und Meldewesen)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03925 981-471
Telefon Festnetz: 03925 981-194
Telefon Festnetz: 03925 981-478
Telefon Festnetz: 03925 981-193
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Abram
Telefon Festnetz: 03925 981-193
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
Frau Susanne Bigesse
Telefon Festnetz: 03925 981-471
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
Stadt Staßfurt - BürgerService - Stadtinformation
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Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr (nur Stadtinformation und Einwohner- und Meldewesen)
Kontakt
Telefon Festnetz: 03925 981-191
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
Kontaktperson
Frau Martina Hartnauer
Telefon Festnetz: 03925 981-191
E-Mail: buergerservice@stassfurt.de
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt