Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Unterschriften

    Beschreibung

    Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
      der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
    • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

    Zuständigkeit

    Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Staßfurt - BürgerService - Einwohner- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstr. 38

    39418 Staßfurt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hohenerxlebener Straße
      Linie:
      • Bus: Hohenerxlebener Straße
    • Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Bahnhof/Busbahnhof
    • Haltestelle: Bernburger Straße
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      • Bus: Bernburger Straße
    • Haltestelle: Bahnhof/Busbahnhof
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      • Bus: Bahnhof/Busbahnhof
    • Haltestelle: Schulstraße
      Linie:
      • Bus: Schulstraße

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr (nur Stadtinformation und Einwohner- und Meldewesen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03925 981-471

    Telefon Festnetz: 03925 981-194

    Telefon Festnetz: 03925 981-478

    Telefon Festnetz: 03925 981-193

    E-Mail: buergerservice@stassfurt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Staßfurt - BürgerService - Stadtinformation

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinstr. 38

    39418 Staßfurt

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    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr (nur Stadtinformation und Einwohner- und Meldewesen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03925 981-191

    E-Mail: buergerservice@stassfurt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English