Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
SG Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Hausanschrift
Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20
Gebühren: nein
Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnbrückental
Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
Bahnbrückental
Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
Schönebeck - Hauptbahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
Schönebeck - Hauptbahnhof
S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
Stadtverwaltung
Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
Stadtwerke
Bus: Stadtverkehr Linie 130
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro
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Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
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Anzahl: 20
Gebühren: nein
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Anzahl: 10
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Bus: Stadtverkehr Linie 130
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt