Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
SG Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Köthener Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Friedrichstraße
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtverwaltung
Linie:- Bus: Linie 132 Barby - Gnadau - Schönebeck
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 133 Biere - Welsleben - Schönebeck
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 139 Bernburg - Schönebeck
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 135 Förderstedt - Schönebeck
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- S-Bahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe)
- Haltestelle: Stadtwerke
Linie:- Bus: Stadtverkehr Linie 130
- Haltestelle: Bahnbrückental
Linie:- Bus: Linie 137 Ranies - Pretzien - Plötzky - Schönebeck
- Haltestelle: Schönebeck - Hauptbahnhof
Linie:- Regionalbahn: Magdeburg - Schönebeck (Elbe) - Halle
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr Dienstag: 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 14:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Internet
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Ist rollstuhlgerecht
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Postfach 1261
39202 Schönebeck (Elbe)
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Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag: 12:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 12:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Sonnabend: geschlossen
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt