Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Unterschriften

    Beschreibung

    Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
      der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
    • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

    Zuständigkeit

    Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Beschreibung

    Rathaus II, Erdgeschoss links

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 65

    06392 Bernburg (Saale)

    Rathaus I

    Hausanschrift

    Schlossstraße 11

    06406 Bernburg (Saale)

    Rathaus II

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1265

    06392 Bernburg (Saale)

    Postanschrift

    Schlossgartenstraße 16

    06406 Bernburg

    Rathaus I

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat) Hinweis: An der Aufrufanlage für das Einwohnermeldeamt können Tickets innerhalb der Öffnungszeiten nur zu den folgenden Zeiten gezogen werden: - Dienstag bis Freitag an den Vormittagen 09:00 Uhr bis 11:45 Uhr - Dienstagnachmittag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr - Donnerstagnachmittag 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Es erfolgt die Abarbeitung aller bis zu diesem Zeitpunkt gezogenen Ticketnummern.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03471 659-310

    Fax: 03471 659-309

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Rathaus II, Erdgeschoss links

    Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss im Rathaus II. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.

    Vor dem Haupteingang befindet sich links die Briefkastenanlage der Stadtverwaltung, an der sich ein Klingelknopf befindet. Dieser ist vorzugsweise von Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten zu betätigen. Ein/e Mitarbeiter/Mitarbeiterin meldet sich und hilft entsprechend weiter.

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Einwohnermeldewesen

    Beschreibung

    Rathaus II, Erdgeschoss links

    Adresse

    Postanschrift

    Schlossgartenstraße 16

    06406 Bernburg

    Rathaus I

    Postfachadresse

    Postfach 1265

    06392 Bernburg (Saale)

    Hausanschrift

    Schlossstraße 11

    06406 Bernburg (Saale)

    Rathaus II

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 12 65

    06392 Bernburg (Saale)

    Rathaus I

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr (Jeden ersten Samstag im Monat)

    Kontakt

    Fax: 03471 659-309

    Telefon Festnetz: 03471 659-310

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Rathaus II, Erdgeschoss links

    Rollstuhlgerecht ist nur das Erdgeschoss im Rathaus II. Es ist nur ein Zugang für Rollstuhlfahrer im Hinterhof des Rathauses II bis in das Erdgeschoss vorhanden.

    Vor dem Haupteingang befindet sich links die Briefkastenanlage der Stadtverwaltung, an der sich ein Klingelknopf befindet. Dieser ist vorzugsweise von Rollstuhlfahrern und Gehbehinderten zu betätigen. Ein/e Mitarbeiter/Mitarbeiterin meldet sich und hilft entsprechend weiter.

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English