Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Schkopau - Einwohnermeldeamt und Friedhofswesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt am Gemeindeamt
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Sekundarschule
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Schkopau, Am Schloß
Bus: Linie A, B, 724, Rufbus 732
Schkopau, Am Schloß
Straßenbahn: Tram 5
Schkopau, Bahnhof
Regionalbahn: Halle-Eisenach
Schkopau, Bunawerke
Regionalbahn: Merseburg-Schafstädt
Schkopau, Schulstraße
Bus: Linie 724
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:       nach vorheriger Terminvereinbarung Dienstag:     09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch:     nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag:  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag:        nach vorheriger Terminvereinbarung
Bankverbindung
Gemeinde Schkopau
Empfänger: Gemeinde Schkopau
IBAN: DE74 8005 3762 3630 0012 88
BIC: NOLADE21HAL
Bankinstitut: Saalesparkasse
Weitere Informationen
Das Erdgeschoss des Bürgerhauses ist rollstuhlgerecht erreichbar. Dort befinden sich die wichtigsten Ansprechpartner der Gemeindeverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger. In einem Besprechungsraum im Erdgeschoss kann bei Erfordernis Rücksprache mit anderen Gesprächspartnern aus der Gemeindeverwaltung geführt werden.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt