Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
Stadt Landsberg - Fachbereich - Bürgerservice
Beschreibung
Die Rollstuhlrampe ist über den Hof zu erreichen. Der Bürgerservice ist ebenerdig.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: An der Eiche
Anzahl: k.A. Gebühren: nein - Parkplatz: Schneiderplatz
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landsberg (b. Halle/Saale) DB
Linie:- Regionalbahn: Landsberg (b. Halle/Saale) DB
- Haltestelle: Landsberg (Saalekreis), Am Markt
Linie:- Bus: Landsberg (Saalekreis), Am Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die genauen Öffnungszeiten sowie eventuell geltende Einschränkungen entnehmen Sie bitte dem Kontakt zur Verwaltung .
Kontakt
Kontaktperson
Fachbereichsleitung Bürgerservice
SB Brandschutz
SB Einwohnermeldewesen
SB Gewerbe
SB Ordnung und Sicherheit (Außendienst)
Fax: 034602 24988
Telefon Festnetz: 034602 24994
Telefon Festnetz: 034602 24980
Telefon Festnetz: 034602 24987
E-Mail: ordnungsamt@stadt-landsberg.de
SB Ordnung und Sicherheit (Innendienst)
SB Sondernutzung, Verkehr, Grünflächen
SB Standesamt
Telefon Festnetz: 034602 4004912
Telefon Festnetz: 034602 4004915
Fax: 034602 4004919
E-Mail: standesamt@stadt-landsberg.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt