Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Unterschriften

    Beschreibung

    Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
      der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
    • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

    Zuständigkeit

    Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloß Roßla
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
      Linie:
      • Bus: 450, 451
    • Haltestelle: Roßla, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Schloß Roßla
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
      Linie:
      • Bus: 450, 451
    • Haltestelle: Roßla, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 034651 389-326

    Fax: 034651 389-312

    E-Mail: info@rossla.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt/Friedhof

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schloß Roßla
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
      Linie:
      • Bus: 450, 451
    • Haltestelle: Roßla, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 4

    06536 Südharz

    Parkplätze

    • Parkplatz: Schloß Roßla
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
      Anzahl: 8  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
      Linie:
      • Bus: 450, 451
    • Haltestelle: Roßla, Bahnhof
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 034651 389-312

    Telefon Festnetz: 034651 389-328(Friedhof)

    Telefon Festnetz: 034651 389-327(Standesamt)

    E-Mail: info@rossla.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English