Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
Linie:- Bus: 450, 451
- Haltestelle: Roßla, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
Linie:- Bus: 450, 451
- Haltestelle: Roßla, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.
Standesamt/Friedhof
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
Linie:- Bus: 450, 451
- Haltestelle: Roßla, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Schloß Roßla
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Parkplatz: Vor dem Verwaltungsgebäude (Parkscheibe)
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Roßla, Hallesche Str.
Linie:- Bus: 450, 451
- Haltestelle: Roßla, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Nordhausen - Sangerhausen - Nordhausen
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Fax: 034651 389-312
Telefon Festnetz: 034651 389-328(Friedhof)
Telefon Festnetz: 034651 389-327(Standesamt)
E-Mail: info@rossla.de
Internet
Weitere Informationen
Rollstuhlfahrer und Gehbehinderte können sich vorab telefonisch anmelden. Außerdem befindet sich eine Klingel oberhalb der Treppe am Haupteingang.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt