Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Vorharz - Standesamt Vorharz in Wegeleben
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: null
Anzahl: 0
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039423 851-48
Telefon Festnetz: 039423 851-49
Fax: 039423 851-91
E-Mail: info@vorharz.net
Weitere Informationen
Verbandsgemeinde Vorharz - Einwohnermeldeämter
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplatz: Rathaus Wegeleben, Markt (teilw. mit Parkscheibe)
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Schwanebeck, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 2
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Parkplatz: Wedderstedt, hinter dem Bürgerbüro
Anzahl: 4
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Anzahl: 2
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Montag: 9.00-11.30 Uhr Dienstag: 9.00-11.30 und 14.00-18.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9.00-11.30 und 14.00-16.00 Uhr Freitag: 9.00-11.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039423 851-49(Büro Wegeleben)
Telefon Festnetz: 039423 851-48(Büro Wegeleben)
Telefon Festnetz: 039423 851-45(Büro Schwanebeck)
Telefon Festnetz: 039423 851-46(Büro Wedderstedt)
Fax: 039423 851-91(Büro Wegeleben)
Fax: 039423 851-92(Büro Schwanebeck)
Fax: 039423 851-93(Büro Wedderstedt)
E-Mail: info@vorharz.net
Weitere Informationen
Die Verbandsgemeinde Vorharz verfügt über Bürgerbüro's in Schwanebeck, Wegeleben und Wedderstedt. Rollstuhlfahrer werden gebeten, sich bitte vorab telephonisch anzumelden.
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt