Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Unterschriften

    Beschreibung

    Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
      der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
    • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

    Zuständigkeit

    Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    06484 Quedlinburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-601

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-602

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-603

    Telefon Festnetz: +49 3946 905-604

    Fax: +49 3946 905-9601

    E-Mail: meldewesen@quedlinburg.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2008

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020