Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Droyßig, Markt
Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Auf Anmeldung im Rahmen der allgemeinen Dienststunden 034425 414 - 27
Kontakt
Weitere Informationen
Stichwörter
Standesamt, heiraten, Bescheinigung, Hochzeit, Eheschließung, Geburt
Verbandsgemeinde Droyßiger-Zeitzer Forst - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Droßdorf (Burgenlandkreis)
Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Droyßig, Markt
Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Droßdorf (Burgenlandkreis)
Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Droyßig, Markt
Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Droßdorf (Burgenlandkreis)
Bus: Droßdorf (Burgenlandkreis)
Droyßig, Markt
Bus: Droyßig, Markt
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
in Droyßig Montag: 13:00-15:00 Uhr Dienstag: 9:00-12:00 und 14:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00-12:00 und 13:00-15:00 Uhr Freitag: geschlossen in Droßdorf Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldeamt@vgem-dzf.de
Telefon Festnetz: 034425 414-51
Telefon Festnetz: 034425 414-52
Telefon Festnetz: 03441 725153
Fax: 034425 271-87
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt