Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Elsteraue - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Am Haupteingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Am Hintereingang
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: Gegenüber dem Verwaltungsgebäude
Anzahl: 100
Gebühren: nein
Gegenüber Verwaltungsgebäude (Parkplatz)
Bus: 844
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Hinweis: Zur Verbesserung der Bürgerfreundlichkeit wird das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Elsteraue auch in diesem Jahr einmal im Quartal zusätzliche Öffnungszeiten am Samstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr anbieten. Geöffnet ist das Einwohnermeldeamt demnach an folgenden Samstagen: - 16.03.2024 - 08.06.2024 - 24.08.2024 - 16.11.2024
Kontakt
Telefon Festnetz: 03441 226-168
Fax: 03441 226-123
Weitere Informationen
Rollstuhlrampe nur am Hintereingang
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt