Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Unterschriften

    Beschreibung

    Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
      der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
    • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

    Zuständigkeit

    Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Obere Aller - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zimmermannplatz 2

    39365 Eilsleben

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Eilsleben, Bahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig


    Eilsleben, Siegersleber Str.

    Bus: 2, 8, 13

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schulplatz 1

    39365 Eilsleben

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Eilsleben, Bahnhof

    Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig


    Eilsleben, Siegersleber Str.

    Bus: 2, 8, 13

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039409 916-29

    Fax: 039409 916-55

    E-Mail: info@obere-aller.de

    Weitere Informationen

    Rollstuhllift vorhanden

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2009 (von: Marlen Brandstäter)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)