Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Obere Aller - Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Eilsleben, Bahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Eilsleben, Siegersleber Str.
Bus: 2, 8, 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Hinter dem Gebäude; Schulplatz 1
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: Vor dem Rathaus
Anzahl: 5
Gebühren: nein
Eilsleben, Bahnhof
Regionalbahn: Magdeburg - Eilsleben - Braunschweig
Eilsleben, Siegersleber Str.
Bus: 2, 8, 13
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: nur nach Vereinbarung Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: nur nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt