Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
Gemeinde Osternienburger Land - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Osternienburg: Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Osternienburg, Denkmal
Linie:- Bus: 471, 474
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Osternienburg: Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Osternienburg, Denkmal
Linie:- Bus: 471, 474
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
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- Parkplatz: Osternienburg: Parkplatz vor und hinter dem Gemeindehaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Osternienburg, Denkmal
Linie:- Bus: 471, 474
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30 Uhr Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr Außenstelle Wulfen: jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: 13:00 - 17:00 Uhr Außenstelle Kleinpaschleben: jeden 1. und 3. Dienstag im Monat: 13:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 034979 30120(Außenstelle Kleinpaschleben)
Telefon Festnetz: 034973 282-52(Gemeindeverwaltung Osternienburg)
Fax: 034973 282-40(Gemeindeverwaltung Osternienburg)
Telefon Festnetz: 034979 30916(Außenstelle Wulfen)
Telefon Festnetz: 034973 282-12(Gemeindeverwaltung Osternienburg)
E-Mail: info@osternienburgerland.de
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt