Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Unterschriften

    Beschreibung

    Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
      der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
    • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

    Zuständigkeit

    Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Köthen (Anhalt) - Einwohnermeldeabteilung (325)

    Beschreibung

    Meldeangelegenheiten

    • Ummeldungen innerhalb der Gemeinde
    • Anmeldung einer Wohnung bei Zuzügen
    • Abmeldung einer Wohnung bei Wegzug
    • Statuswechsel (Hauptwohnung / Nebenwohnung)
    • Melderegisterauskunft
    • Aufenthalts- oder Meldebescheinigung
    • Meldegesetz
    • Personalausweise und Pässe
    • Führungszeugnisse, Beglaubigungen


    Wahlen / Statistik
     

    • Organisation, Durchführungen und Ergebnisermittlung der Bundestags-, Europa-, - Landtags- und Kommunalwahlen sowie Volksentscheide, Bürgeranhörungen
    • Zensus / Mikrozensus
    • Einwohnerstatistiken
    • Schöffenwahl

    Adresse

    Hausanschrift

    Wallstraße 1-5

    06366 Köthen (Anhalt)

    Köthen, Bärteichpromenade

    Bus: Köthen, Bärteichpromenade

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung. Bitte nutzen Sie vorrangig die Online-Terminvergabe . Alternativ können Sie auch telefonisch unter 03496 / 425 205 einen Termin vereinbaren. Termine sind innerhalb der nachfolgenden Zeiten buchbar : Montag   9:00 Uhr – 12:00 Uhr Dienstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Mittwoch 9:00 Uhr – 12:00 Uhr Donnerstag 9:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:00 Uhr Freitag 9:00 Uhr – 10:00 Uhr Für dringende Anliegen ist dienstags von 16:00 - 18:00 Uhr und freitags von 10:00 bis 12:00 Uhr ein Vorsprechen ohne vorherigen Termin möglich. Bitte beachten Sie, dass es zu erheblichen Wartezeiten kommen kann.

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung_koethen@koethen-stadt.de

    Telefon Festnetz: 03496 425-205

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Köthen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2008 (von: Sabine Iwanowski)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)