Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Unterschriften

    Beschreibung

    Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.

    Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:

    • sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
    • sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
      der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird,
    • Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
    • sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.

    Zuständigkeit

    Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.

    Ansprechpartner

    Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1

    Beschreibung

    Gehört zu:  Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein

    Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Marktplatz 1" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen: 

    Zugeordnete Bereiche:

    Namensänderungsbehörde

    Wohnberechtigungsscheine

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    06108 Halle (Saale)

    Kontakt

    Fax: +49 345 2214617

    Telefon Festnetz: +49 345 2214619

    E-Mail: einwohnerwesen@halle.de

    Formulare

    Datenschutzhinweis Amtliche Beglaubigung von Schriftstücken

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Personalausweis

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6

    Beschreibung

    Gehört zu:  Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein

    Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Am Stadion 6" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen: 

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadion 6

    06122 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214619

    Fax: +49 345 2214617

    E-Mail: einwohnerwesen@halle.de

    Formulare

    Datenschutzhinweis Amtliche Beglaubigung von Schriftstücken

    Stichwörter

    Einwohnermeldeamt, Personalausweis, Reisepass

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll

    Voraussetzungen

    Hinweise für Halle (Saale): Beglaubigung, Amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

    • Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Beglaubigung, Amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

    • Die Bearbeitung erfolgt nur mit Termin
    • Diesen Termin können Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Beglaubigung, Amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

    • sofort

    Kosten

    EUR 3,50 - 31,00

    Hinweise für Halle (Saale): Beglaubigung, Amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen

    • für Behörden: 11,90 EUR (inkl. USt.)
    • für privatrechtliche Angelegenheiten: 35,70 EUR (inkl. USt.) 

    Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.  

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de