Beglaubigung von Unterschriften
Beschreibung
Unterschriften werden ausschließlich amtlich beglaubigt, wenn das unterschriebene Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll und die Unterschrift in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet wird.
Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn:
- sie der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z. B. Unterschriftsbeglaubigungen unter Verträgen oder Erklärungen auf dem Gebiet des Familien- und Erbrechts, in Vereins- und Handelsregistersachen u. a.; In diesen Fällen ist ein Notar aufzusuchen.),
- sie ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden,
der Inhalt der vorgelegten Schriftstücke offenbar ungesetzlich, wahrheitswidrig, unsittlich oder unleserlich ist oder das Durchlesen verweigert wird, - Schriftstücke in einer fremden Sprache abgefasst sind,
- sie Teil einer eidesstattlichen Versicherung sind.
Zuständigkeit
Das Einwohnermeldeamt ist zuständig für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder sonstigen Stelle, bei der aufgrund einer Rechtsnorm das Schriftstück einzureichen ist, benötigt wird.
Ansprechpartner
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein
Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Marktplatz 1" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen:
- Elektronische Terminvereinbarung
- telefonisch über Bürgertelefon 0345 221 0 oder über die 115 (nur innerhalb von Halle (Saale))
Zugeordnete Bereiche:
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (jeden 1. und 3. Samstag) (nur mit Termin) So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Datenschutzhinweis Amtliche Beglaubigung von Schriftstücken
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Personalausweis
Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich Finanzen und Personal > Fachbereich Einwohnerwesen > Abteilung Bürgerservice mit Wohnberechtigungsschein
Die Vorsprache in der Bürgerservicestelle "Am Stadion 6" ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können nachfolgende Möglichkeiten zur Terminvereinbarung nutzen:
- Elektronische Terminvereinbarung
- telefonisch über Bürgertelefon 0345 221 0 oder über die 115 (nur innerhalb von Halle (Saale))
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin) Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Sa: geschlossen So: geschlossen
Kontakt
Formulare
Datenschutzhinweis Amtliche Beglaubigung von Schriftstücken
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Personalausweis, Reisepass
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift beglaubigt werden soll
Voraussetzungen
Hinweise für Halle (Saale): Beglaubigung, Amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
- Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
- Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Halle (Saale): Beglaubigung, Amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
- Die Bearbeitung erfolgt nur mit Termin
- Diesen Termin können Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren.
- Die Bearbeitung erfolgt nur mit Termin
- Diesen Termin können Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Halle (Saale): Beglaubigung, Amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
- sofort
- sofort
Kosten
EUR 3,50 - 31,00
Hinweise für Halle (Saale): Beglaubigung, Amtliche Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen
- für Behörden: 11,90 EUR (inkl. USt.)
- für privatrechtliche Angelegenheiten: 35,70 EUR (inkl. USt.)
Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.
- für Behörden: 11,90 EUR (inkl. USt.)
- für privatrechtliche Angelegenheiten: 35,70 EUR (inkl. USt.)
Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten in den Bürgerservicestellen zu begleichen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt