Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.
Ansprechpartner
Planung und Stadtentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
Anzahl: 35
Gebühren: nein
Frommhagenstraße
Bus: Frommhagenstraße
Stadtseeallee
Bus: Stadtseeallee
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplatz Bauamt (Moltkestraße)
Anzahl: 35
Gebühren: nein
Frommhagenstraße
Bus: Frommhagenstraße
Stadtseeallee
Bus: Stadtseeallee
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
39576 Stendal
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Postfach 10 11 45
39576 Stendal
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 18:00 Uhr Freitag: geschlossen Hinweis: Dies sind die allgemeinen Öffnungszeiten. Viele Stellen haben darüber hinaus weitergehende Öffnungszeiten.
Kontakt
E-Mail: planungsamt@stendal.de
Telefon Festnetz: 03931 651544
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt