Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 43 Fachdienst Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1505(Fachdienstleitung)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1812(Sachgebiet Rechtliche Bauaufsicht)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1833(Sachgebiet Technische Bauaufsicht)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1505(Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz und Untere Denkmalschutzbehörde)
E-Mail: bauordnung@kreis-slk.de
Internet
Fachbereich II, Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Nienburg (Saale), Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Calbe (Saale) - Nienburg (Saale) - Bernburg (Saale)
- Haltestelle: Nienburg (Saale), Markt
Linie:- Bus: 503
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katrin Bader (Leiterin Fachbereich II)
Internet
Bankverbindung
Stadt Nienburg (Saale)
Empfänger: Stadt Nienburg (Saale)
IBAN: DE26 8005 5500 0200 0080 48
BIC: NOLADE21SES
Bankinstitut: Salzlandsparkasse
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt