Auskunft über einen Bebauungsplan beantragen
Beschreibung
Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.
Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen:
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche,
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.
Zuständigkeit
Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde bzw. des Landkreises wenden.
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 43 Fachdienst Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
06400 Bernburg
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, Poststelle, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1505(Fachdienstleitung)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1833(Sachgebiet Technische Bauaufsicht)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1812(Sachgebiet Rechtliche Bauaufsicht)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1505(Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz und Untere Denkmalschutzbehörde)
E-Mail: bauordnung@kreis-slk.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt